FAQs

Hier haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gern an!

Gesetzliche Regelungen

Darf ich online unterweisen?

Nach der betrieblichen Erstunterweisung vor Ort ist es zulässig, die jährlichen Unterweisungen online durchzuführen. Wichtig bei der Arbeitsschutzunterweisung ist es, dass eine Verständnisprüfung wie z. B. ein Abschlussquiz enthalten ist und die Inhalte sich auf den konkreten Arbeitsplatz und die entsprechenden Tätigkeiten beziehen. Bestimmte Arbeitsabläufe, z.B. das Arbeiten in komplexen Gefahrensituationen oder das Arbeiten an Maschinen, müssen jedoch weiterhin in der Praxis geübt werden. Hier kann eine Online-Unterweisung als Ergänzung gesehen werden.

Sind regelmäßige Unterweisungen notwendig?

Nach der Arbeitstättenverordnung § 6, der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände Punkt 7.2) sowie der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention § 4) müssen Arbeitgeber jährlich alle Beschäftigten in der Sicherheit und im Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Unterweisungspflicht besteht für den Brandschutz und den Arbeitsschutz, angepasst an die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Laut Arbeitsstättenverordnung §6 muss der Arbeitgeber die Beschäftigten im Betrieb der Arbeitsstätte und zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Dazu zählen arbeitsplatzbezogene Inhalte, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmarbeitsplätzen, die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen, Erste Hilfe und die dazu zu nutzenden Mittel und Einrichtungen, der innerbetriebliche Verkehr sowie der Brandschutz.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Unterweisungen durchzuführen, ist grundsätzlich die Aufgabe der Unternehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe auf die Führungskräfte übertragen, die in ihrem jeweiligen Unternehmensbereich Unterweisungen für die Mitarbeitenden durchführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Betriebsärzte und-ärztinnen können bei der Unterweisung unterstützen und beraten. Sie sind allerdings nicht verantwortlich, da ihnen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte fehlen.

Was passiert, wenn ich meiner Unterweisungspflicht nicht nachkomme?

Nach Arbeitsunfällen wird ermittelt, ob die verunfallten Mitarbeitenden ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Ist das nicht der Fall, muss der Unternehmer mit Schadensersatzforderungen rechnen. Auch die persönliche Haftung des Unternehmers wird geprüft. Gleiches gilt im Falle eines Brandes.

Administratives

Was kostet die Unterweisung?

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden, die Sie unterweisen möchten. Weitere Informationen finden Sie hier: Preise

Wie funktionieren die zugesendeten Zugangsdaten?

Nach der Buchung erhalten Ihre Mitarbeitenden eine E-Mail mit dem Link zu unserer E-Learning Plattform und ihren persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus Nutzername und Passwort. Das Passwort ist ein Initialpasswort, das bei der ersten Anmeldung auf der Webseite durch ein persönliches Passwort ersetzt werden muss.

Was passiert bei Neueinstellungen, Langzeitkrankheit, Elternzeit oder wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?

Mitarbeitendenwechsel werden über die Support-E-Mail-Adresse elearning@vds.de gemeldet, wir nehmen die Anpassungen für Sie im System vor. Bei Langzeitkrankheit oder Elternzeit besteht die Option, die betroffenen Personen im System als "inaktiv" zu markieren, damit sie in den Statusberichten nicht als überfällig angemahnt werden. Nach der Rückkehr kann das Konto wieder aktiv geschaltet werden.

Kann ich den Kurs pausieren?

Sie können den Kurs jederzeit verlassen. Ihr Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie an der gleichen Stelle weiterlernen können, an der Sie aufgehört haben.

Kann ich meinen Mitarbeitenden auch eigene Inhalte zur Verfügung stellen?

Es ist möglich, eigene Inhalte, wie zum Beispiel PDFs, Powerpointpräsentationen oder Videos, im Kurs zu hinterlegen. Weitere Informationen finden Sie hier: Preise

Ist eine individuelle Entwicklung von Lernmodulen möglich?

Sie haben eigene Themen, die als Web Based Training umgesetzt werden sollen? Kein Problem, auf Anfrage entwickeln wir gern neue Lernmodule für Sie. Auch die Anpassung der vorhandenen Module auf Ihre individuellen Gegebenheiten ist möglich. So können zum Beispiel Ihre Brandschutzordnung und Ihre Flucht- und Rettungspläne in das Lernmodul eingebunden werden.

Kann das Erscheinungsbild des Kurses an mein Unternehmen angepasst werden?

Es ist möglich, das Logo Ihrer Firma in jedem Lernmodul einzubinden. Weitere Informationen finden Sie hier: Preise

Kann ich die Kurse und die Plattform testen?

Gerne stellen wir Ihnen einen Probezugang zur Verfügung, mit dem Sie die Plattform und unsere Kurse drei Monate lang kostenlos testen können. Sprechen Sie uns einfach an!

Haben Sie Interesse?

Gern erstellen wir Ihnen einen Testaccount, mit dem Sie unsere Lernmodule ausprobieren können. Sprechen Sie uns an!

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